Auf dem Fuxbau gibt es ein paar wichtige Regeln damit ALLE eine gute Zeit miteinander verbringen.
1. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren dürfen zu unseren Öffnungszeiten allein auf dem Platz spielen. Kinder unter 6 Jahren brauchen immer eine Begleitperson über 16 Jahre.
2. Der Besuch des „Fuxbau“ ist kostenfrei.
3. Wir führen eine Anwesenheitsliste für die Statistik und bitten alle neuen Kinder einen Anmeldebogen von ihren Eltern ausfüllen zu lassen.
4. Um sich Werkzeug auszuleihen, meldet sich die Kinder beim Fuxbau Team. Werkzeuge sollten vom Kind selbst zurückgebracht werden. Wir benutzen dafür ein Pfand-System.
5. Bitte achtet auf angemessene Kleidung. Wetterfeste Kleider, die schmutzig werden dürfen. Sonnenschutz bei Sonnenschein.
6. Ähnlich wie auf unbetreuten Spielplätzen können die Kinder selbst bestimmen, wann sie kommen und gehen.
7. Gruppen müssen sich per Mail anmelden. Hier gibt es einen Materialbetrag von 1 Euro pro Kind plus Essensbeitrag (nach Bedarf).
8. Wir sind gegen jede Form von Diskriminierung!
9. Rauchen, Alkohol und Drogen sind auf dem Platz verboten.
10. Thema waffenähnliches Spielzeug: Kampfspiele bei denen es zu Verletzungen kommen kann werden von uns verboten. Tobespiele (Raufen/Rangeln) sind unter Anleitung möglich.
11. Wir schränken Süßigkeiten ein und Softdrinks (Energydrinks) sind auf dem Bauspielplatz verboten. Bitte geben Sie ihrem Kind Wasser oder Saft, sowie gesunde Brotzeit mit.
12. Für den Verlust oder Schaden von mitgebrachten Sachen übernehmen wir keine Haftung. Wir haben eine Handykiste und wollen den Kindern eine handyfreie Zeit ermöglichen.
13. Platzverweise sprechen wir in seltenen Einzelfällen nach Vorwarnung aus, wenn die Bauspielplatzregeln wiederholt missachtet werden.
15. Das Team des Platzes hat eine Erste Hilfe am Kind Schulung. Es gibt einen Erste-Hilfe-Kasten auf dem Platz. Bei allen weiteren Verletzungen werden umgehend die Eltern und bei Bedarf ein Notarzt gerufen.
16. Der Bauspielplatz hat eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Diese Versicherung ersetzt jedoch nicht die Leistungen einer privaten Haftpflicht- und Unfallversicherung. Wenn es durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten zu Unfällen kommt, kann der Bauspielplatz nicht haftbar gemacht werden.